Das Präqualifizierungsverfahren - Optimierung im Hilfsmittelbereich aus den Erfahrungen der Bauwirtschaft

  • Am 29. März 2010 ist das Verfahren zur Präqualifizierung von Leistungserbringern im Hilfsmittelbereich gemäß § 126 Abs. 1a SGB V nach Abschluss der Vereinbarungen zwischen dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen und den maßgeblichen Spitzenorganisationen auf Bundesebene2 in Kraft getreten. Es soll dazu dienen, Leistungserbringer auf Basis der Anforderungen nach § 126 Abs. 1 S. 2 SGB V, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 126 Abs. 1 S. 3 SGB V, auf ihre grundsätzliche Eignung zur Erbringung bestimmter Versorgungen zu prüfen. Der Antrag wird an eine speziell dafür eingerichtete Stelle, eine sogenannte Präqualifizierungsstelle, gerichtet. Nach erfolgreichem Bestehen dieser Eignungsprüfung erhalten Leistungserbringer entsprechende Bescheinigungen, um dann bei Krankenkassen die Eignung zur Versorgung nachweisen zu können. Die Krankenkassen müssen vor Vertragsabschluss sicherstellen, dass die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel von den Leistungserbringern erfüllt werden. Danach dürfen Verträge nur an Unternehmen vergeben werden, die die Anforderungen an die technische und persönliche Eignung bzw. Leistungsfähigkeit der Leistungserbringer gewährleisten können. Aus der Bauwirtschaft ist ebenfalls ein bewährtes Präqualifikationsverfahren bekannt, welches bereits Anfang 2006 in Kraft getreten ist. Der Verein für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. hat ein Präqualifikationssystem für Unternehmen des Bauhauptund Baunebengewerbes eingeführt, das bei der Vergabe öffentlicher Bauaufträge tätig wird. Für die Durchführung der Präqualifikation stehen fünf vom Verein beauftragte Präqualifizierungsstellen zur Verfügung. Ziel ist es, durch Präqualifikation eine Rationalisierung bei öffentlichen Vergabeverfahren in Deutschland zu ermöglichen. Es soll ein einheitliches Verfahren in beiden Branchen angewendet werden, um Kosten sowie Zeit einzusparen und vor allem die Qualität der Arbeit zu sichern und Transparenz zu gewährleisten. Obwohl beide Verfahren aus völlig verschiedenen Wirtschaftszweigen stammen, gibt es dennoch Bereiche, deren Untersuchung durchaus nützlich sein kann, um gewisse Sichtweisen zu erweitern und diese entsprechend in das Hilfsmittelsystem zu integrieren. Der mittlerweile achtjährige Bestand des Präqualifizierungsverfahrens im Baugewerbe, weist, trotz anfänglicher Etablierungsschwierigkeiten, zunehmend mehr Inanspruchnahme auf. Eine ähnliche Situation ist im Hilfsmittelbereich zu verzeichnen, dessen Verfahren seit bereits drei Jahren umgesetzt wird. Jedoch unterscheiden sich beide Verfahren hinsichtlich ihrer Überwachung durch übergeordnete Stellen. Mit Hilfe der Analyse beider Verfahren wird versucht, Schwachstellen im Präqualifizierungsverfahren für den Hilfsmittelbereich herauszufinden. Ziel der vorliegenden Arbeit ist es, unter Verwendung eines Fragebogens die strukturellen und organisatorischen Problemfelder des Verfahrens aus der Hilfsmittelbranche zu erheben, zu analysieren und auszuwerten. Anhand der Ergebnisse, die aus der Untersuchung resultieren, soll eine Handlungsempfehlung erarbeitet werden.

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Metadaten
Author:Manja Döscher
Advisor:Andreas TeubnerGND, Susan Blasko
Document Type:Bachelor Thesis
Language:German
Name:GKV-Spitzenverband Berlin
GKV-Spitzenverband, Reinhardtstraße 30, 10117 Berlin, 10117 Berlin
Date of Publication (online):2014/09/25
Year of first Publication:2014
Granting Institution:Westsächsische Hochschule Zwickau, Westsächsische Hochschule Zwickau
Date of final exam:2014/08/21
Tag:Bauwirtschaft; Gesetzliche Grundlage; Hilfsmittelbereich; Präqualifizierungsverfahren
Page Number:77 Seiten, 11 Abb., 4 Tab., 32 Lit.
Faculty:Westsächsische Hochschule Zwickau / Gesundheits- und Pflegewissenschaften
Release Date:2014/09/25