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Die Diskrepanz zwischen den knapp 12.000 Menschen auf den Wartelisten für Spenderorgane und den 4.932 Organtransplantationen, die im Jahr 2011 stattfanden, ist groß. Organspende in Deutschland ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Die Schlüsselrolle nehmen dabei die Krankenhäuser mit Intensivstationen ein. Eine hohe Verantwortung tragen die Transplantationsbeauftragten in diesen Krankenhäusern. Mit der Novellierung des Transplantationsgesetzes wird die Bestellung der Transplantationsbeauftragten für die Krankenhäuser zur Pflicht. Aufgabe war, die Beurteilung des derzeitigen Arbeitsumfeldes des TxB sowie der Zusammenarbeit mit der DSO-Region Ost zu ermitteln. Ziel sollte sein, Schlussfolgerungen über die Gestaltung der Position und der Schnittstelle zwischen dem Krankenhaus und der DSO zu ziehen. Mithilfe eines Fragebogens wurden 229 Transplantationsbeauftragte der DSO-Region Ost befragt. Mit 108 Antwortenden betrug die Rücklaufquote 47,2%. Die Zufriedenheit der Transplantationsbeauftragten bestand vor allem mit den Aufgaben 'Unterstützung des Koordinators vor Ort' (90,8%), 'Gewährleistung der Zusammenarbeit mit der Koordinierungsstelle' (90,7%) und 'Ansprechpartner der DSO zu sein' (89,8%). Weniger zufrieden waren sie mit der 'Erfassung der Todesfälle nach primärer oder sekundärer Hirnschädigung' (55,1%) und der 'Beratung und Berichterstattung gegenüber der Krankenhausleitung' (45,9%). Die Novellierung des Transplantationsgesetzes entspricht weitestgehend den Wünschen der Transplantationsbeauftragten der DSO-Region Ost. Gemäß der Novellierung des Transplantationsgesetztes ist es die Aufgabe der Länder, die Rechte und Pflichten der Transplantationsbeauftragten in Landesausführungsgesetzen genauer festzulegen. Die Krankenhausleitungen sollten versuchen, das Arbeitsumfeld des TxB entsprechend seiner Wünsche zu gestalten.
Die PTVS, die die Kriterien der Bewertung und Veröffentlichung der Qualitätsprüfungen in stationären Pflegeeinrichtungen regelt, wurde evaluiert und geändert. Die novellierte PTVS trat im Januar 2014 in Kraft. Ziel der Untersuchung war, Analysen zu den Pflegenoten und zum Zusammenhang zwischen den Pflegenoten und den Preisen für Leistungen stationärer Pflegeeinrichtungen nach der Novellierung der PTVS fortzuführen. Die im ersten Halbjahr 2014 veröffentlichten Pflege-Transparenzberichte vollstationärer Pflegeeinrichtungen in Sachsen wurden hinsichtlich möglicher Zusammenhänge zwischen den Pflegenoten, den Preisen und der Auslastung mittels Pearson Korrelationen und multipler linearer Regression untersucht. Die Pflegenoten der Einrichtungen erwiesen sich als sehr gut (mittlere Gesamtbewertung 1,1) und als homogen. Es zeigte sich kein signifikanter Zusammenhang zwischen den Pflegenoten und den Preisen. Die Auslastung korrelierte signifikant mit den Pflegenoten (r = -0,191, p = 0,038) und den Preisen (r = 0,234, p = 0,010): mit zunehmen-der Auslastung verbesserte sich die Pflegenote und erhöhte sich der Preis. Im Regressionsmodell erwiesen sich die Auslastung und die private Trägerschaft als den Preis signifikant beeinflussende Faktoren. Freigemeinnützige Einrichtungen waren im Vergleich rund drei Euro teurer. Nach der Novellierung der PTVS zeigte sich keine Differenzierung der Qualitätsergebnisse. Um zwischen den Einrichtungen Qualitätsunterschiede zu identifizieren und Wettbewerb zu fördern, sollten valide Kriterien der Ergebnis- und Lebensqualität im Prüfverfahren implementiert werden. Der Preis regulierte die Nachfrage nach Pflegeplätzen nicht, da dieser vom Anbieter (Pflegeeinrichtungen) nicht mit dem Nachfrager (Pflegebedürftigen), sondern mit den Kostenträgern verhandelt wird, die an der Begrenzung der Preissteigerung interessiert sind.