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Der Gemeinsame Bundesausschuss verfasste im Jahr 2005 einen Beschluss, der alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und Medizinische Versorgungszentren zu der Implementierung eines Qualitätsmanagements verpflichtet. Seit Anfang des Jahres 2011 müssten somit alle benannten Einrichtungen ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagementsystem besitzen und dieses seither kontinuierlich weiterentwickeln. (G-BA, 2005) Eigene Erfahrungen zeigen jedoch, dass es sogar im Jahr 2014 noch zahlreiche Praxen gibt, welche kein wirksames Qualitätsmanagement besitzen. Es erfolgte lediglich die Anpassung der Beispielvorlagen an die praxisspezifischen Angaben, das Qualitätsmanagementhandbuch (QMH) verblieb anschließend ohne weitere Überarbeitung. Die Arbeit befasst sich mit der Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems in der Medizinischen Versorgungszentren der Oberlausitz gGmbH (MVZO gGmbH), welche als Tochterunternehmen an die Oberlausitz-Kliniken gGmbH (OLK gGmbH) angegliedert ist. Das methodische Vorgehen basiert auf der praktischen Durchführung und berücksichtigt sowohl die angestrebte Integration der MVZO gGmbH in die Ressourcen der OLK gGmbH wie auch die bestehende Abwehrhaltung der Mitarbeiter gegenüber den Qualitätsmana-gementanforderungen. Die Forschungsfrage lautet: "Wie kann ein Qualitätsmanagementsystem für die MVZO gGmbH, trotz bestehender Skepsis der Praxismitarbeiter gegenüber der Notwendigkeit eines Qualitätsmanagements, implementiert werden, welches die Mitarbeiter anerkennen und umsetzen?". Damit eine strukturierte Implementierung des Qualitätsmanagementsystems gewährleistet werden kann, erfolgt dies auf drei Ebenen: Implementierung eines Qualitätsmanagementsystems für die MVZO gGmbH, Implementierung des Qualitätsmanagementsystems in den einzelnen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und die Implementierung eines praxisinternen Qualitätsmanagements in den einzelnen Praxen. Die erste Ebene basiert auf den Entscheidungen der Geschäftsführung und den durchgeführten Praxisbegehungen zur Ermittlung des Ist-Zustandes und den daraus resultierenden Maßnahmen für die Implementierung eines einheitlichen Qualitätsmanagementsystems. Die zweite Ebene zielte vor allem auf eine interne Kooperation innerhalb der einzelnen MVZ, die gegenseitige Unterstützung bei dem Aufbau des praxisinternen Qualitätsmanagements sowie die Gestaltung gemeinsamer Dokumente innerhalb eines MVZ ab. Der Aufbau des praxisinternen Qualitätsmanagements stellt zugleich die dritte Ebene dar, wofür Hospitationen in den einzelnen Praxen durchgeführt wurden. Die Einbeziehung aller Mitarbeiter und deren Schulung zu qualitätsrelevanten Sachverhalten verbessern die Akzeptanz und damit die Umsetzung eines Qualitätsmanagementsystems maßgeblich. Die Praxismitarbeiter schienen zum Teil mit den Anforderungen an ein Qualitätsmanagement überfordert, sodass die angebotene externe Unterstützung angenommen wurde. Die Hospitation in den einzelnen Praxen führte zu einem Abbau der Abwehrhaltung gegenüber der Thematik Qualitätsmanagement und stellte die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen sicher. Die Implementierung eines tragfähigen praxisinternen Qualitätsmanagements und ein entsprechendes Verständnis bilden die Basis für den Erfolg eines einheitlichen Qualitätsmanagementsystems. Im Anschluss an die vollständige Implementierung des Qualitätsmanagementsystems finden interne Audits in den Praxen der MVZO gGmbH statt, welche im Sinne der kontinuierlichen Verbesserung bestehende Verbesserungspotentiale identifizieren sollen. Zukünftig wird die Kooperation zwischen den MVZ und den Krankenhäusern eine immer bedeutendere Rolle einnehmen, doch gerade im Zusammenhang bei der internen Kooperation zwischen den einzelnen Praxen und den MVZ konnten nur geringfügige Verbesserungen erzielt werden. Hierfür müssen noch geeignete Maßnahmen entwickelt werden. (Gibis B. et al., 2012)