Refine
Has Fulltext
- no (1)
Year of publication
- 2015 (1)
Document Type
- Bachelor Thesis (1)
Institute
Language
- German (1)
Is part of the Bibliography
- no (1)
Im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes ist die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu vermeiden bzw. zu beseitigen. Auch Hindernisse im Internet können Menschen mit Behinderungen von dessen Gebrauch ausschließen. Darum ist eine barrierefreie Gestaltung der Internetauftritte wichtig. Aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland nimmt der Anteil an älteren Menschen in der Bevölkerung stetig zu. Auch ältere Menschen können unter den unterschiedlichsten Einschränkungen leiden und darum auf ein barrierefreies Webdesign angewiesen sein, um diese nutzen zu können. Um diesen Kundensektor nicht zu benachteiligen, müssen Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser bei der Konzipierung und Gestaltung der Websites die unterschiedlichen Bedürfnisse und Fähigkeiten ihrer Kunden berücksichtigen. Es ergab sich die Frage, inwieweit die Internetauftritte der Krankenhäuser in Sachsen barrierefrei gestaltet waren. Mit Hilfe einer standardisierten Checkliste mit 48 Items, die in neun Kategorien strukturiert waren, sollte eine Ist-Analyse des aktuellen Sachstandes erfolgen. Zur Grundgesamtheit gehörten die Internetpräsenzen der sächsischen Kliniken. Insgesamt 73 Websites wurden auf ihre barrierefreie Gestaltung untersucht. Die untersuchten Websites wiesen einen guten bis befriedigenden Standard in Bezug auf die Barrierefreiheit auf. Bei über der Hälfte der Bewertungskriterien wurde der Sachverhalt von mindestens zwei Drittel der untersuchten Internetpräsenzen erfüllt. Im Mittel wurden 30,4 von 48 möglichen Punkten erreicht. Somit bestand bei den Internetauftritten der sächsischen Krankenhäuser noch ein Verbesserungspotenzial. Defizite gab es vor allem bezüglich der Navigation mittels Sprachausgabe, der farblichen Kennzeichnung bereits besuchter Links, der Sprachauswahl und der Anpassung der Schriftgröße sowie des Kontrastes direkt über Schaltflächen der Websites. Eine barrierefreie Umstellung war nur auf zwei Klinikwebsites möglich. Explizite Hinweise zur barrierefreien Gestaltung entsprechen der Richtlinien der BITV 2.0 und der WCAG 2.0 waren nur auf 6 Websites vermerkt. Eine barrierefreie Gestaltung der Internetauftritte hat zur Folge, dass Menschen mit Einschränkungen und ältere Menschen nicht vom Besuch der Websites der sächsischen Krankenhäuser ausgeschlossen werden und den Kliniken als wichtiger und perspektivisch wachsender Kundensektor erhalten bleiben. Es existieren bereits internationale und nationale Standards und Richtlinien, wie z.B. von dem NIA und der NLM, der W3C oder die deutsche BITV 2.0, an denen sich Webdesigner bei der Konzipierung und Gestaltung der Klinik-Webpräsenzen orientieren können um die Websites barrierefrei zu gestalten.