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Hintergrund: Im Dezember 2016 verabschiedete der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Men-schen mit Behinderung, kurz das Bundesteilhabegesetz. Dies führt dazu, dass in den darauf folgenden sechs Jahren nach und nach gesetzliche Änderungen in Kraft treten. Wie der Name des Gesetzes verdeutlicht, sollen Menschen mit einer Behinderung in-nerhalb ihres Lebens mehr Selbstbestimmung erfahren. Dies zeigt sich auch in der Gestaltung des persönlichen Lebens, sodass Menschen mit einer Behinderung zukünf-tig mitentscheiden können, in welcher Wohnform sie leben wollen. Die sich durch das Bundesteilhabegesetz ergebenden Änderungen in Bezug auf eine Mitsprache bei der Auswahl der Wohnform wirft die Frage nach der Wirksamkeit der vor Ort stattfindenden Maßnahmen auf, da diese als möglicher Indikator für die Entscheidung eines Menschen für das genannte Wohnheim heranzuziehen ist. Zudem ist es von großer Bedeutung, ob die im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes verankerte Wirksamkeitsthematik eine solche wirklich abbilden kann bzw. die Faktoren berücksichtigt, die sich aus Klientensicht als relevant erweisen. Zielsetzung war es demnach den individuellen Versorgungsbedarf, den sozialtherapeutischen Interventionsprozess und, daraus resul-tierend, Kriterien der Wirksamkeit aus Sicht der Klienten abzubilden.
Methodik: Die vorliegende Arbeit wurde mit Hilfe des