Refine
Has Fulltext
- no (1)
Year of publication
- 2019 (1)
Document Type
- Bachelor Thesis (1)
Institute
Language
- German (1)
Is part of the Bibliography
- no (1)
Zu Beginn des Jahres 2016 beauftragte der Gesetzgeber gemäß § 136c Abs. 1 S. 1 SGB V das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen - den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) - mit dem Beschluss von Qualitätsindikatoren zur Unterstützung der Krankenhausplanung der Bundesländer durch qualitätsorientierte Entscheidungen. Die gesetzlichen Grundlagen für eine generell stärkere Steuerungsrelevanz von Qualität in der deutschen Krankenhausversorgung wurden mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) vom 1. Januar 2016 geschaffen. Der G-BA erhielt darin Regelungsbefugnisse hinsichtlich der Entwicklung von planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (Plan-QI) sowie zur Definition von Maßstäben und Kriterien zur Bewertung der Qualitätsergebnisse von Krankenhäusern. Den Bundesländern sollte damit ein Instrument für Sanktionen bei "unzureichender Qualität" an die Hand gegeben werden. Mit der Betrachtung von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität sollte eine geeignete Basis geschaffen werden, um Planungsentscheidungen qualitätsorientiert treffen zu können. Somit wurden Qualitätsergebnisse bundesgesetzlich erstmals zu einem Kriterium der Krankenhausplanung, die bis dahin ausschließlich im Verantwortungsbereich der Bundesländer lag. Die ersten Qualitätsindikatoren, die für diesen Zweck eingesetzt wurden, waren aus bereits langjährig etablierten Leistungsbereichen der externen stationären Qualitätssicherung (ESQS) entnommen worden und betrafen gynäkologische Operationen, Geburtshilfe und Mammachirurgie. Bis zum Inkrafttreten des KHSG erfolgte die Krankenhausplanung unabhängig von den Ergebnissen der ESQS. Der G-BA veröffentlichte fristgerecht im Dezember 2016 die Richtlinie zu planungsrelevanten Qualitätsindikatoren (Plan-QI-RL) einschließlich der anzuwendenden Plan-QI. Auf Grund des engen Zeitplans nach Inkrafttreten des KHSG konnte der G-BA in der Richtlinie zunächst nur Kriterien für die Unterscheidung zwischen "hinreichender" und "unzureichender Qualität" festlegen. Weiterreichende Differenzierungen sah die bisher betriebene ESQS nicht vor. Der G-BA behalf sich übergangsweise für die Plan-QI-RL mit der Aussage, diese seien "zumindest geeignet [...], qualitativ unzureichende Qualitätsergebnisse zu identifizieren". Dem Gesetzgeber reichte diese Unterscheidungsmöglichkeit jedoch nicht aus und er erweiterte die Regulierung im § 136c Abs. 2 SGB V um die Anforderung, mittels Plan-QI auch eine "in einem erheblichen Maß unzureichende Qualität" identifizieren zu können. Diese war bereits 2016 - parallel zu dem KHSG - in das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) aufgenommen worden. Dem G-BA wurde eine methodische Weiterentwicklung der Differenzierung des Qualitätsbegriffes auferlegt. Die Folgen des erstmaligen Einsatzes der am 15. Dezember 2016 beschlossenen Plan-QI werden auch noch aktuell diskutiert. In einem Schreiben der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) an die Gesundheitsministerien der Bundesländer vom 23. Januar 2019 und an den Gesundheitsausschuss des Bundestages vom 11. Februar 2019 wird beklagt, dass die Veröffentlichung des ersten Berichtes zu den Auswertungsergebnissen der Plan-QI aus dem Erfassungsjahr 2017 am 31. Oktober 2018 durch den G-BA zu Fehlinformation und Verunsicherung in der Bevölkerung geführt habe. Dabei erhielten 73 Krankenhäuser die Bewertung "unzureichende Qualität". In populären Medien wurden auffällig markierte Krankenhäuser mit generell schlechter Behandlungsqualität assoziiert, obwohl deren Bewertung lediglich auf einem Qualitätsindikator beruhte. Die DKG kritisierte dabei das Nichtvorhandensein eines Qualitätsmodells für eine einheitliche Differenzierung der Qualität und die Unmöglichkeit des rechtssicheren Ausschlusses eines Krankenhauses aus dem Krankenhausplan aufgrund einzelner Qualitätsindikator-Beurteilungen. Der Vorfall verdeutlicht das Spannungsfeld aus der Anwendung methodisch unausgereifter Grundlagen, hohem Erwartungsdruck der Politik und plakativer Vereinfachung komplexer Zusammenhänge in der öffentlichen Berichterstattung. Diese Bachelorarbeit sollte untersuchen, mit welchen Herausforderungen der G-BA bei den Plan-QI konfrontiert wurde und inwieweit insbesondere unscharfe Gesetzesvorgaben sowie unterschiedliche Zuständigkeiten von Bundes- und Landesebene das Ziel einer qualitätsorientierten Versorgungsteuerung im Gesundheitswesen erschweren. Dazu wurden die unterschiedlichen Blickwinkel auf die Thematik mit Hilfe der Ergebnisse einer systematischen Literaturrecherche beleuchtet und diese innerhalb der Bachelorarbeit abgebildet. Im Folgenden soll zunächst aufgezeigt werden, welche Rolle der G-BA innerhalb der deutschen Gesundheitspolitik einnimmt, welche Arbeit das IQTIG leistet und wie durch diese beiden Akteure die Plan-QI-RL entwickelt werden konnte.