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Implementierung des nationalen Expertenstandards Sturzprophylaxe in der Pflege im Klinikum Pforzheim
(2008)
Stürze älterer Menschen stellen in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eines der häufigsten und oft auch schwerwiegendsten Probleme dar. Für die betroffenen Patienten bedeutet dies zum Teil eine sehr starke Beeinträchtigung der Lebensqualität. Meist treten Sturzfolgen auf, welche von kleineren Verletzungen über Frakturen bis hin zum Tod reichen können. Neben diesen physischen Sturzfolgen entwickelt sich häufig auch eine ausgeprägte Furcht vor Stürzen, welche die gewohnte Lebensweise der Betroffenen vollständig in Frage stellen kann. Durch die Behandlung dieser Sturzfolgen entstehen dem Gesundheitswesen dabei aber auch nicht zu unterschätzende Kosten. Vor dem Hintergrund allgemein steigender Ausgaben im deutschen Gesundheitswesen führt die Übernahme der durch Stürze verursachten Kosten deshalb häufig zu einem Rechtsstreit zwischen Krankenhausträgern und Krankenkassen. Relevant ist dabei unter anderem, ob vom Krankenhausträger entsprechende Maßnahmen zur Sturzprophylaxe umgesetzt wurden. Doch welche Maßnahmen sind dies: Sind es die nach Expertenmeinung notwendigen, üblichen oder empfohlenen Maßnahmen und welches Gremium definiert diese verbindlich? Diese Frage deutet geradewegs in die Begriffsproblematik, welche im Umfeld von Standards in der Pflege existiert. Der Expertenstandard zur Sturzprophylaxe stellt eine solche Definition von Maßnahmen dar. Er beinhaltet Maßnahmen, welche entsprechend des State of the Art, das heißt den Erkenntnissen der modernen Pflegeforschung, von einer Einrichtung umgesetzt sein sollten. Inhalt dieser Arbeit ist die Implementierung des Expertenstandards zur Sturzprophylaxe im Klinikum Pforzheim. Da dieser Expertenstandard auf nationaler Ebene erarbeitet wurde, beinhaltet diese Implementierung vor allem auch eine Anpassung an die spezifischen Gegebenheiten der Einrichtung.