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Intensivmedizinische Leistungen werden im DRG-System unzureichend abgebildet und sind einer innerbetriebliche Leistungsverrechnung bislang nicht zugänglich. Ziel der Untersuchung ist die Ermittlung der tatsächlich entstandenen patientenbezogenen Kosten während der intensivmedizinischen Behandlung zur Vorbereitung einer innerbetrieblichen Leistungsverrechnung. Die Untersuchung wurde auf 2 typische Patientengruppen fokussiert: 1. Gruppe der postoperativen Intensivpatienten mit einer Liegedauer kleiner gleich 24 h (n=50), 2. Gruppe der Sepsispatienten (n=25). In einer retrospektiven Datenerhebung im 1. und 2. Quartal 2005 wurden für jeden Patienten der Untersuchungsgruppe alle Kosten erfasst, die während seines Aufenthaltes auf der Intensivstation (ITS) täglich entstanden. In Anlehnung an das Handbuch
Der sich in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union derzeit vollziehende demografi-sche Wandel ist mit einer steigenden Anzahl älterer und pflegebedürftiger Menschen verbunden und wird sich deshalb entscheidend auf die Finanzierung der sozialen Sicherungssysteme auswirken. Dieser Herausforderung soll in einem gesamteuropäischen Lösungsansatz unter anderem durch die Koordinierung der europäischen Sozialsysteme begegnet werden. Ein wesentlicher Aspekt stellt hierbei die Möglichkeit zu einem grenzüberschreitenden Transfer von Gesundheitsleistungen dar, um in strukturell benachteiligten Regionen zur Sicherung der medizinischen Versorgung beizutragen. Vor diesem Hintergrund sollte geprüft werden, ob die zurzeit gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen einen Transfer von Gesundheits- und Pflegeleistungen innerhalb der EU ermöglichen und wie die Versicherten der AOK Sachsen der Inanspruchnahme derartiger Leistungen gegenüberstehen? Die Verordnung (EWG) 1408/71 regelt umfassend die Anwendung der Systeme der sozialen Sicherung und damit auch den Bezug von Leistungen bei Krankheit und Mutterschaft (Titel III Kapitel 1), die den Leistungen der deutschen Kranken- und Pflegeversicherung entsprechen. Grundsätzlich können demnach Gesundheitsleistungen auch beim vorübergehenden oder dauerhaften Aufenthalt in einem anderen Mitgliedsstaat bezogen werden. Dabei werden Sachleistungen vom Träger am Aufenthaltsort nach seinen Bestimmungen erbracht und dessen Kosten vom zuständigen Träger am Ort der Beschäftigung erstattet. Im § 13 Abs. 4 SGB V wurden die europäischen Bestimmungen vollständig umgesetzt. Während Leistungsansprüche aus der deutschen Krankenversicherung somit auch gezielt in einem anderen Mitgliedsstaat der EU in Anspruch genommen werden können, existiert für Pflegeleistungen bisher ein solcher Anspruch im SGB XI nicht und widerspricht beim Anspruch auf Pflegegeld im § 34 SGB XI dem übergeordneten Recht. Die nationalen Regelungen bedingen darüber hinaus Nachteile bei der Kostenerstattung, da der Erstattungsbetrag neben den Zuzahlungen noch um Abschläge für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen vermindert wird. Letztendlich obliegt es den Menschen, die bestehenden Möglichkeiten für einen grenzüberschreitenden Transfer von Gesundheitsleistungen zu nutzen. Die Befragung von 295 Versicherten der AOK Sachsen im grenznahen Raum zeigte, das bisher nur 8 Prozent der Versicherten pharmazeutische, ärztliche, zahnärztliche oder physiotherapeuthische Leistungen in Polen und der Tschechischen Republik in Anspruch genommen haben, obwohl die Mehrzahl der Personen regelmäßig in die Nachbarländer reist. Die vorherrschende Ablehnung des grenzüberschreitenden Bezuges von Gesundheitsleistungen basiert im Wesentlichen auf der gefestigten Ansicht, dass dies mit dem Verlust von heimischen Arbeitsplätzen einhergeht und unterstreicht damit die gleichfalls geäußerte Skepsis gegenüber der EU-Osterweiterung. Darüber hinaus wird eine geringere Qualität der Gesundheitsleistung vermutet, die sich auf negative Berichte in den Medien oder Erfahrungen im Bekanntenkreis stützt. Diesem Mei-nungsbild stehen die positiven Erfahrungen beim Leistungsbezug in der Polnischen und Tschechischen Republik und die hohe Bereitschaft dies erneut zu tun jedoch konträr gegenüber. Immerhin kann es sich derzeit knapp die Hälfte der befragten Personen durchaus vorstellen, Gesundheitsleistungen auch in Polen oder der Tschechischen Republik zu beziehen. Vorausetzung hierzu ist allerdings, dass dies auf ärztlichen Rat erfolgt und mit Preis- oder Qua-litätsvorteilen verbunden ist. Insbesondere aufgrund der bestehenden Sprachbarrieren und den kulturellen Unterschieden zum Nachbarland sind jedoch lediglich zwischen 3 und 13 % der Befragten bereit, ambulanten oder stationären Pflegeleistungen in Anspruch zu nehmen. Die Erwartungen der befragten Personen lassen Möglichkeiten erkennen, wie das für den Bezug von grenzüberschreitenden Gesundheitsleistungen bestehende Potential im durch die Krankenkasse aktiviert werden könnte. Die Forderung nach verstärkter qualifizierter Information durch Arzt und Krankenkasse steht direkt mit der bisher dominierenden einseitig gerichteten Informationsbasis über die Medien und den Freundes- oder Bekanntenkreises im Zusammenhang. Professionelle medizinische Informationsquellen nahmen in diesem Zusam-menhang bisher lediglich 7% der Personen wahr. Eine weitere Mobilisierung kann jedoch erst im Zuge häufigerer vertraglicher Bindung von Leistungserbringern in den Nachbarländern, einer vollständigen Kostenübernahme oder weitreichenden Dienstleistungen der Krankenkasse erwartet werden. In Anbetracht der erwarteten demografischen und strukturellen Schwierigkeiten im grenznahen Raum des Frei-staates Sachsen sollten die Krankenkassen in Bezug zu ihrem Sicherstellungsauftrag dahingehend die Initiative ergreifen. Unter einem markttheoretischen Ansatz ist es auch unabhängig davon vorstellbar, dass längere Wartezeiten und weitere Anfahrtswege innerhalb Sachsens dazu führen könnten, dass Gesundheitsleistungen in Polen oder der Tschechischen Republik künftig verstärkt nachgefragt werden.
Die vorliegende Diplomarbeit untersucht mit Hilfe eines standardisierten Fragebogens die Mitarbeiterzufriedenheit und Mitarbeitermotivation in einem Leipziger Altenpflegeheim, um im Anschluss anhand der gewonnenen Ergebnisse Handlungsempfehlungen für die Leitung der Einrichtung zu entwickeln. Die Arbeit gliedert sich in 3 Teile (Theorieteil, Empirische Untersuchung, Handlungsempfehlungen).
Lange Zeit, bis Mitte der Neunziger Jahre, konnte man in der BRD vom sogenannten Reha-Boom sprechen. Die Zahl der Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen stieg 1996 bis auf 1.404 Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet an. Im Zuge verschiedener gesetzlicher Veränderungen und steigendem Kostendruck kam es im Bereich der Rehabilitation zu einem Verdrängungswettbewerb. Diese Situation zwingt die Kliniken zum Umdenken und zur direkten Einflussnahme auf den Patienten bzw. den Gesundheitsmarkt. Besonders im Bereich des Privat- und Selbstzahlersegmentes eröffnen sich hingegen lukrative
In dieser Arbeit wird über zwei Patientenbefragungen im Jahre 2001 und 2004 am Universitätsspital Basel berichtet, welche auf Grund der Initiative des Qualitäts-managements durchgeführt wurden. Zum einen sollen die Stärken und Schwächen der einzelnen Bereiche aufgespürt werden, um daraus resultierend gezielte Mass-nahmen für das Qualitätsmanagement abzuleiten. Zum anderen werden die bisher durchgeführten Massnahmen, seit der letzten Patientenbefragung im Jahre 2001, evaluiert. Da mich der Bereich der Leistungserfassung Pflege besonders interessiert, wird anhand von Kennzahlen der Leistungserfassung Pflege (LEP) dargestellt, ob es Sinn macht, einen rechnerischen Zusammenhang zwischen den Mittelwerten des direkten Pflegeaufwands pro Patient, der indirekten Pflege (C-Wert) sowie der subjektiven Einschätzung der Arbeitsbelastung der Mitarbeiter (SEAB-Wert) und ausgewählten Zufriedenheitswerten der Patientenbefragung, herzustellen.
Gehörlose Menschen mit einer geistigen Behinderung leben als Minderheit innerhalb der Minderheit gehörloser Menschen und zeichnen sich vor allem durch ihre individuelle Art, zu leben und zu kommunizieren aus. In der vorliegenden Diplomarbeit werden die Lebenssituation dieser Menschen, im Speziellen der Bewohner des Hermann-Gocht-Hauses (HGH - Einrichtung für mehrfachbehinderte gehörlose Menschen in Zwickau), und insbesondere ihre Kommunikation näher betrachtet und in Folge des gesetzlichen Anspruches ein Bedarf für den Einsatz eines Gebärdensprachdolmetschers in verschiedenen Situationen des täglichen Lebens festgestellt. Anhand der Analyse einer exemplarischen Dolmetschsituation wird aufgezeigt, wie ein Dolmetscher den speziellen Erfordernissen in einer Situation mit gehörlosem geistig behindertem Rezipienten aus dem HGH begegnen kann. Dabei werden zum einen mögliche Strategien im Dolmetschprozess, zum anderen Empfehlungen für das sprachliche Verhalten herausgestellt.
Der theoretische Hintergrund der Balanced Scorecard als strategisches Managementinstrument und - system wird erfasst, einzelne Komponenten allgemein und im Hinblick auf den besonderen Bereich sozialer Organisationen erläutert. Die bekanntesten Modelle (Kaplan&Norton, Horváth&Partner, Friedag&Schmidt) werden aufgezeigt. Es findet eine Einordnung in bestehende Managementttheorien statt. Als Praxisbeispiel wurde eine Heimleitungsscorecard für eine stationäre Altenpflegeeinrichtung erarbeitet. Die Prozessschritte werden hier Schritt für Schritt erläutert. Abschließend resümiert die Verfasserin über Chancen und Risiken des Ansatzes, sowie der allgemeinen Eignung desselben für das Management der stationären Pflege.
Die demografische Entwicklung stellt die Altenhilfe vor neue Herausforderungen. Dies zeigt sich auch im Altenpflegeheim "Am Komturhof" in Plauen. Die Mehrzahl der Bewohner dieser Einrichtung ist demenziell verändert. Aus diesem Grund befasst sich die Diplomarbeit mit der Entwicklung eines Betreuungskonzeptes, dessen Umsetzung zur Steigerung der Lebensqualität aller Bewohner beitragen soll. Vor der Konzepterstellung wurde eine teilnehmende Beobachtung durchgeführt, um die Ist-Situation in diesem Altenpflegeheim zu erfassen.
Sowohl die akademischen als auch die nicht-akademischen Ausbildungsmöglichkeiten zum Gebärdensprachdolmetscher in Deutschland sind nach wie vor nicht einheitlich. Die Studiengänge für Gebärdensprachdolmetschen unterscheiden sich sowohl formal als auch in ihren Curricula. Praxis und Theorie stehen sich nicht gleichwertig gegenüber. Die Praxis nimmt innerhalb der Studien nur einen sehr geringen Anteil ein. Der praktische Ausbildungsteil ist in der Ausbildung zum Gebärdensprachdolmetscher aber besonders wichtig. In dieser Arbeit werden die Ausbildungssysteme zum Gebärdensprachdolmetscher in Großbritannien und Deutschland miteinander verglichen. In Großbritannien gibt es bereits ein festes Ausbildungssystem für Gebärdensprachdolmetscher. Für die praktische Ausbildung wurde in Großbritannien ein System entwickelt, welches angehende Gebärdensprachdolmetscher als Trainees registriert und ihnen eine lange praktische Phase sowie einen schonenden Berufseinstieg bietet. Anhand des Vergleichs wird untersucht, wie die Hochschulen die angehenden Gebärdensprachdolmetscher auf deren Berufseinstieg vorbereiten. Den Schwerpunkt bildet dabei die Untersuchung der praktischen Ausbildungsphase. Vor- und Nachteile beider Systeme werden herausgestellt. Im Ergebnis wird aufgezeigt, welche Veränderungen in den deutschen Studiengängen nötig sind, und Verbesserungsvorschläge werden erarbeitet.
Die vorliegende Diplomarbeit will in ihrem theoretischen Teil Möglichkeiten aufzeigen, wie man Stürze und ihre Folgen vermeiden bzw. reduzieren kann, indem ursächliche Risiken und Gefahren aufgezeigt und mögliche Interventionen vorgeschlagen werden. Im praktischen Teil wird ein Sturzpräventionsprogramm für ein Krankenhaus präsentiert. Die Arbeit ist dabei folgendermaßen aufgebaut: Im ersten Teil wird ausführlich auf Stürze eingegangen. Im Anschluss daran wird die Bedeutung von Risikomanagement für dieses Thema erläutert, bevor im letzten Teil das entwickelte Sturzpräventionsprogramm vorgestellt wird.