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Ziel der Bachelorarbeit ist es, anhand einer systematischen Literaturanalyse zu untersuchen, ob oder inwiefern die bislang implementierten Verträge zur Hausarztzentrierten Versorgung (HzV) den Zielvorgaben der Qualitäts- und Effizienzsteigerungen im deutschen Gesundheitswesen gerecht werden konnten. Ausgehend von der Erläuterung grundlegender Begrifflichkeiten, werden die bedeutendsten Organisationsformen und Instrumente sowie einige in Deutschland implementierte Elemente des Managed Care vorgestellt. Besonderes Interesse gilt dabei den rechtlichen Grundlagen der HzV als Instrument der Qualitäts- und Kostensteuerung. Eine exemplarische Veranschaulichung konkreter Vertragsinhalte, Bedingungen und Abrechnungspositionen anhand eines ausgewählten HzV-Vertrags sowie ein kurzer Überblick zu nationalen und internationalen Erfahrungen mit derartigen Modellen runden diese Arbeit ab. Nach einer detaillierten Zugrundelegung der Aufgaben- und Fragestellungen und der daraus abgeleiteten methodischen Vorgehensweisen, werden die gewonnenen Studienergebnisse anhand der jeweiligen Forschungsziele, der angewandten Methodik und deren Ergebnisse zusammengefasst. Abschließend folgt eine kritische Betrachtung und Diskussion der Forschungsergebnisse in Bezug auf die zugrundeliegenden Fragestellungen der Arbeit, um daraus ein Gesamtfazit hinsichtlich der Effekte der Verträge zur HzV in Deutschland und deren Evaluationen abzuleiten.
Einleitung: Spitzenreiter unter kosmetischen Eingriffen sind Brustvergrößerungen,
gefolgt von Lidstraffungen, Fettabsaugungen, Bauchdecken- sowie
Bruststraffungen. Methode: Fraglich ist, unter welchen Umständen derartige
Eingriffe im städtischen Klinikum Obergöltzsch Rodewisch implementiert
werden können. Außerdem stellt sich die Frage, welche besonderen
Erfordernisse an die Aufklärung, Einwilligung, Dokumentation hinsichtlich der
Arzthaftung gestellt werden. Hierzu dient eine Datenbankabfrage in JURIS und
PubMed. Ergebnisse: Insgesamt konnten acht Beschlüsse, die Eigenbetriebsatzung
des Klinikums, die Sächsische Gemeindeordnung, zwei Fachbücher
zur Dokumentation der Krankenhausbehandlung und Medizinrecht sowie
fünf standes- und spezialgesetzliche Regelwerke identifiziert werden.
Diskussion: Solang eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung nicht
gefährdet ist und kosmetische Eingriffe ohne Indikation als Zusatzangebot
dienen, sind derartige Nebengeschäfte zulässig. Bezüglich der Aufklärung,
Einwilligung und deren Dokumentation ist zu beachten, wer aufzuklären hat
und wem gegenüber. Außerdem wie, womit und wann die Aufklärung zu
erfolgen hat. Diese sollte mittels Aufklärungsbögen erfolgen, welcher mündlich
mit dem Patient besprochen wird. Dies sollte möglichst schon Wochen vor dem
Eingriff passieren. Es sind unbedingt individuell an den Behandlungsfall
angepasste Einzelheiten zu vermerken. Wichtig ist auch worüber aufgeklärt
werden muss. Es müssen alle möglichen Risiken und Komplikationen in
schonungsloser und keinesfalls verharmlosender Form vermittelt werden. Auch
verschiedene Operationstechniken und deren unterschiedliche Erfolgschancen
sollten im Detail besprochen und dokumentiert werden.