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- 1999 (1)
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- Diploma Thesis (1)
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Der Bereich der Abfallwirtschaft der Stadt Zwickau hat derzeit hohe Kostenunterdeckungen zu verzeichnen. Zur Verringerung dieser werden Vorschläge zur Änderung der Abfallsatzung/Abfallgebührensatzung erbracht. Die Einführung einer Grundgebühr, die jährlich an das Abfallaufkommen angepasst wird, ist zwingend erforderlich, um anfallende Fixkosten zumindest teilweise kontinuierlich zu decken. Die Einführung computerintegrierter Abfallentsorgungssysteme, der Eigentumsübergang der Abfalltonnen vom Entsorgungsunternehmen auf die anschlusspflichtigen Personen und die Umlegung der Müllschleusenkosten auf die tatsächlichen Benutzer sind zur flexiblen Gestaltung der Abfallwirtschaft zwingend nötig und rechtlich vertretbar. Die nachträgliche Umlegung versäumter Kosten für Nachsorge- und Rekultivierungsmaßnahmen von Deponien auf die benutzungspflichtigen Abfallgebührenzahler wird von der Rechtsprechung für nicht möglich erachtet. Dafür aufzukommen haben die das Versäumnis verschuldet habenden verantwortlichen Personen. Ab 2005 wird eine bloße Deponierung von Abfall ohne vorherige thermische Behandlung gemäß TA Siedlungsabfall nicht mehr möglich sein. Aufgrund dieser gesetzlichen Bestimmung entstehen Abfallbehandlungskosten, die über derzeitigen Deponiekosten liegen und so die Abfallgebühren in Zukunft erhöhen werden. #<!-- #h:dissdiplAbfallgebührensatzung.doc# -->