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Der Verbraucher wurde in letzter Zeit durch eine zunehmend negative öffentliche Berichterstattung über unhaltbare und skandalöse Zustände in einzelnen Pflegeheimen stark verunsichert. Der Druck auf den Gesetzgeber war groß, die Pflege qualitativ besser und vor allem transparenter zu machen. Im Rahmen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes (PfWG) vom 28.05.2008 hat der Gesetzgeber mit Einführung des §115 Abs.1a Satz 6 SGB XI auf die Forderungen nach mehr Transparenz in der Pflege entsprechend reagiert. Darin wird die Veröffentlichung von Ergebnissen der MDK-Qualitätsprüfungen in den Altenpflegeeinrichtungen zur Pflicht gemacht. Seit dem 01.07.2009 werden die Prüfergebnisse des MDK als Transparenzberichte mit Pflegenoten im Internet und in den Einrichtungen veröffentlicht. In dieser Bachelorarbeit werden die Transparenzberichte aus drei Perspektiven eingehend betrachtet. Im Rahmen der pflegewissenschaftlichen Betrachtung wird u.a. der Frage nachgegangen, ob die Transparenzberichte tatsächlich in der Lage sind, die Qualität in Pflegeeinrichtungen zuverlässig abzubilden. So wird bspw. die Einhaltung von Gütekriterien geprüft. Abschließend werden konkrete Empfehlungen gegeben, inwieweit eventuelle Verbesserungen an den bisherigen Regelungen vorgenommen werden sollten. Nach diesen Ausführungen wird die Frage untersucht, welche ökonomischen Folgen die Veröffentlichung der Transparenzberichte für die Pflegeunternehmen haben können. Zu diesem Zweck werden bspw. Vergleiche mit ähnlichen Transparenzsystemen gezogen. Danach werden die Transparenzberichte intensiv aus juristischer Perspektive betrachtet. So wird bspw. eingehend verfassungsrechtlich geprüft, ob die Veröffentlichung der Transparenzberichte mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Zudem werden weitere juristische Probleme erörtert, die im Zusammenhang mit den MDK-Qualitätsprüfungen stehen.
Die Thematik Demenzerkrankungen rückt seit einigen Jahren in unregelmäßigen Abständen für kurze Zeit in den Fokus des öffentlichen Interesses, meist im Zusammenhang mit Kostensteigerungen im Gesundheitssystem oder wenn neue Medikamentenstudien zur Demenztherapie angekündigt werden. Dabei werden diese kurzen Momente der Aufmerksamkeit der wahren Bedeutung der Demenzerkrankungen für die Gesellschaft nicht gerecht. Denn längst beeinflussen die Auswirkungen den Alltag in der Altenpflege und wirken sich auch auf die Gesundheitspolitik im Ganzen aus, bspw. in Form zusätzlicher finanzieller Unterstützung im Rahmen der Sozialgesetzgebung für pflegende Angehörige (SGB XI - § 45a, b: Zusätzliche Betreuungsleistungen bei eingeschränkter Alltagskompetenz) bzw. für vollstationäre Pflegeheime (SGB XI - § 87b: Vergütungszuschläge für Pflegebedürftige mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf). Der Alltag in den Pflegeeinrichtungen für Menschen mit Demenz, d. h. die verschiedenen Versorgungskonzepte, Therapiemethoden, deren Potenziale, Erfolge aber auch Grenzen, werden in der Öffentlichkeit nur selten thematisiert. Daher möchte sich die Autorin ansatzweise dieser Thematik widmen und im Folgenden die derzeitigen Möglichkeiten im Bereich der stationären Versorgung von Menschen mit Demenz erläutern sowie deren geplante Anwendung anhand der von der Autorin entwickelten Konzeption für den Neubau des CAPZ
Einzugsmanagement als Element des Qualitätsmanagements folgt dem Ziel Strukturen und Prozesse des Heimeinzuges und der Integration in die stationäre Alten- und Pflegeeinrichtungen einfacher, übersichtlicher und menschlicher zu gestallten. Dabei gewinnen nicht nur die neuen Bewohner, Angehörigen und Betreuer, den Ängste genommen werden und Vertrauen und Sicherheit vermittelt wird, sondern ebenso die Mitarbeiter den Strukturen, Prozesse und Kommunikationswege vollständig, übersichtlich und verständlich aufgezeigt werden. Transparenz und Menschlichkeit sind nicht nur die Grundlagen für die Erarbeitung eines Einzugsmanagements, sie sind genauso die Ziele für einen optimalen Heimeinzug.