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Vor dem Hintergrund, dass sich im Speziellen die Erwerbsbiografien von Frauen von denen der Männer stark unterscheiden, wird in dieser Arbeit untersucht, ob die im "Regierungsdialog Rente" verankerte Zuschussrente ein adäquates Mittel darstellt, Frauenaltersarmut in Zukunft bekämpfen zu können. Im Fokus der Arbeit steht in diesem Zusammenhang die Auseinandersetzung mit typischen Erwerbsverläufen westdeutscher Frauen (1942-1961) und die generelle Auseinandersetzung mit dem Armutsbegriff. Die Datenbasis bildet hierbei die AVID 2005. Auf Grundlage dieser Daten soll gezeigt werden, inwieweit westdeutsche Frauen von der Zuschussrente profitieren können und demnach vor Altersarmut geschützt werden.
Hintergrund: Unerwünschte Ereignisse im Gesundheitswesen sind seit Mitte der 80ziger Jahre vermehrt Gegenstand epidemiologischer Studien. Das Institute of Medicine (IOM) zeigte mit der Veröffentlichung des Report "To Err is Human", dass jährlich zwischen 44.000 - 98.000 Todesfälle in US-amerikanischen Kliniken vermeidbar gewesen wären. Somit stellen unerwünschte Ereignisse sowohl für Patienten als auch den weiteren Akteuren und Institutionen des Gesundheitswesens die negative Seite der medizinischen Versorgung dar. Zielsetzung: Die Zielstellung der vorliegenden Arbeit liegt darin, die Häufigkeit von unerwünschten Ereignissen im telemedizinischen Setting darzustellen und darüber hinaus zu skizzieren, durch welche Determinanten diese begünstigt werden und korrespondierend Zusammenhänge erkennbar sind. Zusätzlich soll neben den häufigkeits-relevanten Resultaten die Transparenz der Berichterstattung von unerwünschten Ereignissen untersucht werden. Methodik: Für die Identifizierung relevanter Studien wurde eine systematische Literaturrecherche in MEDLINE und EMBASE durchgeführt. Zusätzlich wurde eine Handsuche in den Referenzlisten der eingeschlossenen Studien sowie auf patientensicherheitsrelevanten Institutionen durchgeführt. Die Datenextraktion und Bewertung der methodischen Qualität (nach ROB) wurde durch zwei unabhängige Personen durchgeführt. Ergebnisse: 31 Untersuchungen wurden eingeschlossen. Der überwiegende Teil der Studien schließt eine alters- und geschlechtsspezifische Differenzierung von uE nicht ein. Für die Determinante Intervention (Telemedizin) konnte festgestellt werden, dass nur sehr geringfügige häufigkeitsrelevante Unterschiede (uE pro Person) zur herkömmlichen Therapie hinsichtlich der Patientensicherheit bestehen. Die Meta-Analyse zeigte keine statistisch signifikanten Gruppenunterschiede (Telemedizin vs. herkömmliche Therapie) in Bezug auf die Häufigkeiten von uE (RR 0,92-1,3, p=0,3). Die Transparenz der Berichterstattung von uE ist inhaltlich unzureichend und unausgewogen. Schlussfolgerung: Die untersuchten telemedizinischen Interventionen erweisen sich bezüglich der Patientensicherheit im Vergleich zur herkömmlichen Therapie als adäquate Therapieform. Der Schwerpunkt künftiger Forschung liegt vor allem darin, weitere telemedizinische Applikationen im Zusammenhang mit Patientensicherheit zu untersuchen sowie Instrumente und Richtlinien für eine transparente und ausgewogene Berichterstattung zu erreichen.