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Seit der Einführung der verpflichtenden sozialen Pflegeversicherung im Jahr 1995, werden Kosten für die stationäre Pflege zum Teil von den Pflegekassen getragen (BGBl. I 2007, 447). In der Vergangenheit wurden regelmäßig Mängel in Pflegeeinrichtungen aufgezeigt - sei es durch die zuständigen Aufsichtsbehörden, wissenschaftliche Studien oder die Medien (Vgl. u.a. N.N. 1999; Wingenfeld/ Schnabel 2002; N.N. 2003; Roth 2002; Brüggemann 2015). Neben den für die betroffenen Bewohner negativen Aspekte, führte dies zu einer weit verbreiteten Verunsicherung in der Bevölkerung (Vgl. Bauer 2008). Um sowohl die Qualität in den Einrichtungen zu verbessern, als auch die Verunsicherung in der Bevölkerung durch Transparenz abzubauen, wurde im Rahmen des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) beschlossen, dass die stationären Einrichtungen in Zukunft vielfältige Qualitätsanforderungen erfüllen müssen. Dazu gehören gemäß § 112 SBG XI die Implementation eines internen Qualitätsmanagementsystems, die Anwendung von Expertenstandards sowie die aktive Mitwirkung an jährlich stattfindenden Qualitätsprüfungen. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen werden in Transparenzberichten für die Bevölkerung kostenlos zugängig im Internet veröffentlicht. (Vgl. BGBl. 2008) Ziel der vorliegenden Untersuchung war es, einen umfassenden Überblick für die Qualität in bayerischen vollstationären Pflegeeinrichtungen zu geben. Dazu wurden die Daten der Transparenzberichte von 1.310 stationären Pflegeeinrichtungen auf Basis der bis zum 31.12.2016 geltenden Prüfgrundlage analysiert.