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Aufgrund des zur Zeit herrschenden Ärztemangels in den Kliniken und um finanzielle Einsparungen zu erreichen werden in einigen Fällen vermehrt ärztliche Tätigkeiten an das Krankenpflegepersonal übertragen. Übersehen wird dabei oft, dass diese Aufgaben vom Pflegepersonal nicht noch zusätzlich, ohne Aufstockung des Personalbudgets beziehungsweise durch Entlastung von anderen Tätigkeiten übernommen werden können. Momentan untersagen derzeitige Regelungen, dass Pflegende Zytostatika verabreichen. Allerdings zeigt sich der auch sonst oft zu beobachtende Gegensatz zwischen den Forderungen der Rechtssprechung und den Realitäten des Krankenhausalltags. Verschiedene Kriterien, beispielsweise Erforderlichkeit ärztlichen Fachwissens, berufsbildbedingte Anforderungen und Gefährlichkeit, welche grundsätzlich geeignet sind eine Tätigkeitsübertragung an Pflegende auszuschließen, wurden diskutiert und auf Stichhaltigkeit geprüft. Im Ergebnis der Arbeit erfolgte die Erstellung eines hausinternen Schulungskonzeptes um Mitarbeiter, welche zukünftig Zytostatika verabreichen, konsequent mit den erforderlichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten auszustatten und somit eine entsprechend angepasste Form der Qualifikation zugrunde zu legen. Ergebnis dieser Überlegungen ist eine zur Spezialisierung führende Zusatzqualifikation.
Es gibt die verschiedensten Möglichkeiten und Notwendigkeiten zur Abbildung der Pflegeleistungen bzw. des Pflegeaufwandes in DRG-Systemen. Für die Phase der Einführung der DRG und damit für die Übergangsphase, ist es interessiert nach pflegespezifischen ICD-10-Codes zu suchen und diese in den Codierungsprozess einzubringen.