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Einrichtungen der öffentlichen Gesundheitsversorgung sind einem immer stärker werdenden Wettbewerb ausgesetzt. Zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit dieser ist ein strategisches Management, in Form der Gewinnung neuer Zuweiser, Aufrechterhaltung bestehender Beziehungen und Rückgewinnung der wichtigsten Kundengruppe für ein Krankenhaus, der einweisenden Ärzte, unabdingbar.
Im Rahmen der Bachelorarbeit, in Kooperation mit dem Onkologischen Centrum Chemnitz der Klinikum Chemnitz gGmbH, wurden einweisende Ärzte nach dessen Zufriedenheit und diverser anderer Leistungsmerkmale schriftlich befragt. Ziel war die Abbildung eines Gesamtüberblicks über die Zufriedenheit, die Identifikation möglicher Verbesserungspotenziale und die Ableitung von Handlungsempfehlungen bezüglich einer Optimierung des Einweisermanagements.
Das duale System der Finanzierung von Kliniken des Akutbereichs ist von einer hohen Komplexität und historisch gewachsenen rechtlichen Regulierung, sowie Dynamik geprägt. Die Verwobenheit der Gesetze untereinander gestaltet es schwierig, finanziell und strukturell nachhaltige Auswirkungen für die Häuser, durch kurzfristige Reformen der Vergütung von Krankenhausleistungen, erkennen und abschätzen zu können. Der Gesetzgeber verfolgt mit dem am 01.01.2019 in Kraft getretenen PpSG die Ziele der Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte, sowie einer Erhöhung der Attraktivität des Berufsbildes. Bisherigen Fehlanreizen des Systems, wie Einsparungen von Personalkosten, soll durch das Änderungsgesetz entgegengewirkt werden.Hierdurch erfolgte die Herauslösung der Pflegeanteile aus den bisherigen DRGs, welche zur Abrechnung stationärer Leistungen verwendet werden. Die Personalkosten für die sogenannte „Pflege am Bett“ werden hierbei über ein krankenhausindividuell zu vereinbarendes Pflegebudget nach den Vorgaben des KHG und KHEntgG vergütet. Aufgrund der vollständigen Übernahme aller entsprechenden Kosten dieses Bereichs, ist von einer teilweisen Rückkehr zum Prinzip der Selbstkostendeckung auszugehen. Die Abzahlung des Budgets dabei findet im Rahmen einer Zuschlagszahlung auf die verminderten Fallpauschalen statt. Bedingt durch die unterschiedlichen Interessengruppen und die oben erläuterten Gegebenheiten, lieferte die systematisch vertiefende Literaturrecherche des durchgeführten Narrative Reviews insgesamt ein heterogenes Spektrum an potentiellen Auswirkungen der Vergütungsreform. Mittels ausgewählter Kalkulationsbeispiele in Zusammenarbeit mit der Klinikum Chemnitz gGmbH, konnten zudem die Auswirkungen näher verdeutlicht werden. Die tatsächlichen Effekte des „Pflexit“ sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar. Künftige Analysen der Finanzsituation der einzelnen Häuser werden darüber näher Aufschluss geben. Allerdings zeigt sich bereits jetzt, dass die Schlüsselrolle bei der Finanzierung der Investitionskosten auf Länderebene liegt. Diese ist bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt in noch unzureichendem Maße realisiert. Interessant dürften des Weiteren auch die Veränderungen der konkreten Arbeitssituation der Pflegekräfte und anderer Beschäftigten sein, welche mittels quantitativer und qualitativer Methoden zu gegebener Zeit operationalisiert werden können.