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Einleitung/Zielstellung: Aufgrund der zunehmenden Verschiebung stationärer Leistungen in den ambulanten Bereich müssen Krankenhäuser vermehrt mit Erlösminderungen durch die Krankenkassen rechnen. Aus diesem Grund wurden in einer Inneren Klinik eines Krankenhauses der Grund- und Regelversorgung potenziell ambulant durchzuführende endoskopische Untersuchungen identifiziert mit dem Ziel Erlösrisiken bei stationärer Durchführung dieser Eingriffe zu erkennen und Erlöspotenziale durch die Vermeidung von Fehlbelegungen aufzuzeigen. Methodik: Die Identifikation ambulanter Eingriffe erfolgte durch den Abgleich der Prozeduren des Datensatzes nach §21 mit denen im AOP-Katalog aufgeführten. Unter zu Hilfenahme des DRG-Report-Browsers bzw. des EBM wurden die stationären sowie ambulanten Erlöse ermittelt. Der stationäre bzw. ambulante Aufwand wurde mit Hilfe der Kostenträgerrechnung ermittelt. Mittels einer retrospektiven Dokumentenanalyse über einen einjährigen Zeitraum wurden primäre sowie sekundäre Fehlbelegungen analysiert. Ergebnisse: Die ambulanten Erlöse betrugen durchschnittlich 19,4% der Erlöse bei stationärer Durchführung der untersuchten Eingriffe, wobei lediglich die stationäre Leistungserbringung kostendeckend möglich war. Bei 42,7% der durchgeführten Untersuchungen handelte es sich um ambulante Eingriffe. Von diesen wurden 32,0% im Erlös gemindert. Daraus ergab sich ein Erlösverlust von 128.588
Einleitung/Zielstellung: Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und einer Anzahl von 7,8 Mio. schwerbehinderten Menschen ist wichtig den barrierefreien Zugang zu Geldausgabeautomaten sowie zum Online-Banking sicherzustellen, um allen Bürgern eine uneingeschränkte Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gewährleisten zu können. Daher war es Ziel dieser Arbeit, die Umsetzung der Barrierefreiheit anhand von Geldausgabeautomaten und Online-Banking-Applikationen zu überprüfen, um mögliche Verbesserungspotenziale aufzudecken.
Methodik: Es wurden jeweils standardisierte Checklisten konstruiert. Zur Grundgesamtheit gehörten alle in der Stadt Chemnitz ansässigen Geldausgabeautomaten sowie je ein Demokonto der Geldinstitute. Die Datenauswertung erfolgte mittels SPSS Version 21.
Ergebnisse: Insgesamt wurden 71 Geldausgabeautomaten sowie sechs Demokonten in die Erhebung einbezogen. 70 Geldautomaten waren über den ÖPNV erreichbar. 62 Geldausgabeautomaten waren ebenerdig zugängig, drei verfügten weder über Rampen noch Treppen. Keiner der Bankautomaten war unterfahrbar. Eine Einführhilfe für die Geldkarte sowie eine Sprachausgabe besaßen die Hälfte der Geldausgabeautomaten. Bei 31 Geldausgabeautomaten stand die Geldkarte weniger als 2 cm hervor. Im Hinblick auf die Tastatur wurden zehn von 13 Kriterien von 70 bzw. 71 Geldausgabeautomaten erfüllt. Die Schriftgröße konnte bei keinem Geldausgabeautomaten angepasst werden. Die Schriftgrößen der Demokonten waren jeweils mindestens 12 Punkt groß. Der Kontrast war bei allen Demokonten bei Normalsichtigkeit ausreichend. Die Hälfte konnte bei Rot- bzw. Grünblindheit nicht ausreichend wahrgenommen werden.
Diskussion/Schlussfolgerung: Die barrierefreie Gestaltung von Geldausgabeautomaten sowie des Online-Bankings wurden mit einigen Defiziten umgesetzt. Es existieren zahlreiche Schwachstellen, welche die Barrierefreiheit einschränken. Diese gilt es zukünftig zu beheben und mittels einer weiteren Untersuchung zu überprüfen