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Am 01.01.2004 wurde das Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz beschlossen (GMG). Als Gründe für diese Intervention wurden starre, historisch gewachsene Strukturen innerhalb der gesundheitlichen Versorgungslandschaft erwähnt. Die Maßnahmen sollten den solidarischen Wettbewerb fördern und das Vertragsarztrecht flexibilisieren. Ziel sollte es sein, Wirtschaftlichkeitsreserven zu nutzen sowie die Effizienz zu erhöhen. Oberste Priorität war es die Qualität der Gesundheitsversorgung langanhaltend und explizit zu verbessern. Wesentlicher Bestandteil des Gesetzes war die Etablierung der sogenannten Medizinischen Versorgungszentren (folgend MVZ). Fortan sollten neben den herkömmlichen Arten der vertragsärztlichen Versorgung diese Organisationsformen im ambulanten Sektor agieren. Sie grenzen sich durch ihre Charakteristik ab und können unter der Geschäftsführung von verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens stehen. Zwischenärztliche sowie interdisziplinäre Zusammenarbeit stellen das Grundprinzip dar: Medizinern kann das MVZ als Alternative gegenüber der eigenen Niederlassung dienen. Die Sonderform MVZ hat während der letzten Jahre im Gesundheitsmarkt zunehmend an Bedeutung gewonnen. Seit Einführung dieser Versorgungsform nahm die Zahl der Medizinischen Versorgungszentren in Sachsen deutlich und kontinuierlich zu. Bisherige quantitative Auswertungen werden über die Kassenärztliche Bundesvereinigung (folgend KBV) mittels der Daten von den jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigungen (folgend KVen) der Bundesländer veröffentlicht. Diese sind relativ pragmatisch und gehen wenig ins Detail. MVZ Gegenstand öffentlicher Debatten, inwiefern sie auf die vertragsärztliche Versorgung einwirken und welche Nebeneffekte aus ihren Standorten resultieren. Die negativen Annahmen stehen oft in Zusammenhang mit der Trägerschaft Krankenhaus. Interessenvertreter der Ärzteschaft fordern Reglementierungen bei den zulässigen Trägern der Medizinischen Versorgungszentren. Allerdings sind entsprechende Aussagen oft politisch- bzw. interessengeleitet motiviert und fußen nicht auf Auswertungen der verfügbaren Daten. Laut Referentenentwurf zum bevorstehenden Versorgungsstrukturgesetz sollen die Zulassungsregeln für MVZ modifiziert werden, um die Unabhängigkeit in ärztlichen Entscheidungen zu sichern. Die Untersuchung prüft die Argumentation bezüglich der MVZ mit Daten der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsens. Im Hinblick auf die alternde Gesellschaft mit multimorbiden, degenerativen Charakter und einem steigenden Bedarf an intensiver Langzeitbetreuung zeigen Kriterien wie Verfügbarkeit und Erreichbarkeit ärztlicher Leistungserbringer zunehmende Relevanz. Das sozialpolitische Ziel der flächendeckenden ärztlichen Versorgung wird mittels Zulassungsregelungen und entsprechender Bedarfsplanung umgesetzt. Insofern hat die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen diesbezüglich Interesse an einer Auswertung der MVZ-Datenlage. Die Problematik der zukünftig fehlenden Ärzte in der Fläche greift das Versorgungsstrukturgesetz ebenfalls als Ansatzpunkt mit hoher Priorität auf.