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Freiheitsentziehende Maßnahmen gehören noch immer zu den gängigen Handlungsinstrumenten in stationären Altenpflegeeinrichtungen in Deutschland, die Pflegekräfte bei Bewohnern aus unterschiedlichen Motiven anwenden. Dabei sind die Formen der freiheitsentziehenden Maßnahmen vielseitig, bewirken jedoch immer einen erheblichen Eingriff in die Rechte der Betroffenen. Zur Generierung von Ergebnissen, inwieweit Pflegekräfte ein Bewusstsein für Risiken und Folgen und Kenntnisse bzgl. der rechtlichen Voraussetzungen und Alternativmaßnahmen haben und diese in der Praxis umsetzen, wurden im Rahmen einer qualitativen Untersuchung mit fünf Pflegekräften Experteninterviews durchgeführt.
Ziel
Anhand aktueller und zukünftiger physiotherapeutischer Schwerpunktthemen soll der Behandlungsbedarf in Deutschland eruiert werden. Die Behandlungsbedarfe und die dafür notwendige
Aus- und Weiterbildung sollten das oberste Entscheidungskriterium für Bildungsinhalte und die
Entscheidungsgrundlage der Politik zur Voll- bzw. Teilakademisierung sein. So kann langfristig sichergestellt werden, dass die Ausbildung die zukünftigen Therapeuten auch zur Behandlung der
aktuellen Diagnosen und Problemstellungen befähigt.
Methodik
Der Behandlungsbedarf wird aus dem Heilmittelbericht der AOK, der GKV-Schnellinformation-Hilfsmittel und der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt eruiert. Experteneinschätzungen von
Lehrbeauftragten in physiotherapeutischen Berufsfachschulausbildungen und Bachelorstudiengängen wurden mittels quantitativem, standardisiertem Online-Fragebogen eingeholt. Die Reichweite des Verbandes Leitender Lehrkräfte für Schulen für Physiotherapie in Deutschland e.V. wurde genutzt. Zur
Inhaltsvalidation von Bedarf und Bildung wurde ein abgewandeltes Lawshe-Verfahren genutzt. Der Fragebogen wurde überwiegend mit deskriptiver Statistik ausgewertet.
Ergebnisse
Die Ergebnisse sprechen für die entstandene Gelegenheitsstichprobe von 61, in der physiotherapeutischen Lehre tätigen, Experten und die damit verbunden Berufsfachschul- und
Studiengänge. 95% der Diagnosen werden in den Bildungsgängen mindestens auf Grundlagenniveau
ausgebildet. Primärqualifizierende Studiengänge (2,75) bereiten laut Expertenmeinung in Summe
genauso gut auf Behandlungsbedarfe der Bevölkerung vor, wie Berufsfachschulen (2,8). Aus dem Behandlungsbedarf resultiert eine Patientengruppe, die durch die gesellschaftliche Entwicklung wachsen wird und ohne den Einsatz akademischer Techniken auskommt. Bei einer Teilakademisierung bietet diese Gruppe die Grundlage für eine mögliche Aufgabenteilung zwischen akademischen und nicht-akademischen Therapeuten. Die Experten unterstützen eine Integration von Zertifikatspositionen in die Ausbildung / das Bachelorstudium. In genannter Reihenfolge werden diese gewichtet:
1. Screeningverfahren, 2. Manuelle Therapie, 3. KG-Gerät, 4. Manuelle Lymphdrainage.
Die Spezialisierung der Ausbildung / des Bachelorstudiums wird durch die Experten aus unterschiedlichen Gründen abgelehnt.
Schlussfolgerung
Die abgebildeten Studiengänge bereiten diagnosespezifisch und im Sinne praktischer Module, ebenso wie die Berufsfachschulausbildung, vollumfänglich auf den eruierten Behandlungsbedarf vor. Von den Vorteilen der Akademisierung sollten alle Therapeuten profitieren. Sollte sich die Politik dennoch für eine Teilakademisierung entscheiden, ergibt sich aus dem Behandlungsbedarf eine Patientengruppe deren Behandlung womöglich ohne akademischen Abschluss weiterhin zufriedenstellend möglich sein wird. Die Integration von Zertifikatspositionen in das flächendeckende Bachelorstudium wird durch die Experten befürwortet, die Spezialisierung hingegen nicht. Die Datenerhebung lässt keine Rückschlüsse auf die Grundgesamtheit zu.
Ausgangspunkt stellen die Polikliniken dar. Es wird ausgehend davon ein Bezug zu heutigen ambulanten Versorgung in Deutschland genommen. Genau beschrieben wird das Modell der Medizinischen Versorgungszentren. Wichtig hierbei ist der Funktionsweise und die Vor- und Nachteile für Patienten und Kostenträger.
Abstract In der folgenden Bachelorthesis wird die Schnittstelle zwischen Notaufnahme und Rettungsdienst aus dessen Sicht erforscht. Die Frage stellte sich zweiges-taltig nach Einweisungsgründen des Rettungsdienstes bei der Wahl der Zielklinik und den relevanten Aspekten der Patientenübergabe in der Notaufnahme. Methodisch wurde ein auf evidenzbasierten Grundlagen entwickelter Kurzfragebogen verwendet. Die Erhebung wurde situations- und patientenbezogen durchgeführt. Die 150 retournierten Fragebögen stellen in einem dreiwöchigen Erhebungszeitraum eine Rücklaufquote von 70,42% dar. Bei der Einweisung eines Patienten spielten vor allem seine Diagnose, die Entfernung des Notfallortes zur Klinik und ihre Aufnahme- und Behandlungsbereitschaft eine wichtige Rolle. Hauptsächlicher Entscheidungsträger war dabei der Rettungsassistent. Die Modalitäten im Zu-sammenhang mit der Patientenübergabe wurden als sehr gut bis gut bewertet. In engem abhängigem Zusammenhang stehen dabei die Bewertungen von Abläufen und dem Einfluss des Notaufnahmekoordinators sowie die Kommunikation zwischen Notaufnahme- und Rettungsteam mit der Bewertung des präklinischen Managements. Deutlich ist auch die Abhängigkeit der gefühlten Wartezeit des Rettungsteams im Zusammenhang mit dessen Einschätzung zu zeitlichen Kapazitäten des Notaufnahmeteams.
Ziel der Untersuchung war es die Relevanz, Vergleichbarkeit und Wiedergabe der Pflegequalität der Ergebniserfassung aus Sicht der Pflegenden herauszustellen und mit der vorangegangenen Prüfmethode (PTVS) zu vergleichen. Um dies zu ermöglichen wurde die quantitative Methode der Fragebogenerhebung genutzt. Aufgrund der geringen Datenlage und einem Mangel an Untersuchungen in dem Bereich musste ein neuer Fragebogen entwickelt werden. Die fehlende theoretische Vorarbeit ist durch die Neuheit des Systems zu erklären, welche im Jahre 2019 veröffentlicht wurde. Es wurde ein kurzer Fragebogen mit 15 Fragen entworfen, um die neuen Qualitätsprüfung zu untersuchen. Die Corona-Pandemie schränkte die Untersuchung ein, da die MDK-Prüfungen ausgesetzt wurden und so von den Befragten keine Erfahrungen gesammelten werden konnten. Somit konzentrierte sich die Untersuchung auf die Ergebniserfassung. Das Untersuchungsfeld setzte sich aus den Einrichtungen der Stiftung „Seniorenhilfe Zeitz“ zusammen. Für die Ergebniserfassung ausgewählte und extra geschulte Pflegefachkräfte sollten als Stichprobe den kurzen Fragebogen ausfüllen und die Ergebniserfassung hinsichtlich Arbeitsaufwandes, Verständlichkeit und Nachvollziehbarkeit bewerten. Ein Vergleich mit dem veralteten Prüfsystem fand in den Gesichtspunkten Pflegequalität und Vergleichbarkeit statt. Ein Zusammenhang zwischen Vorbereitung auf die anstehenden Prüfungen, Wissensstand in Bezug auf die Ergebniserfassung und der Überforderung während der Prüfung wurde ebenso untersucht. Es zeigten sich keine signifikanten Zusammenhänge in dieser Untersuchung, dies kann auf die niedrige Probandenzahl zurückzuführen sein (n=18). Gründe für die geringe Teilnahme, könnte eine zu indirekte Ansprache der Teilnehmer gewesen sein, da meist über die vorgesetzten Heimleitungen bzw. Pflegedienstleiter kommuniziert wurde. Die Befragten bewerteten die Ergebniserfassung als eine Verbesserung in Sachen Vergleichbarkeit und Pflegefachlichkeit im Vergleich zum alten Prüfsystem. Der Arbeitsaufwand ist im Zusammenhang mit der Ergebniserfassung größer geworden, jedoch können Lerneffekte und noch zu entwickelnde Hilfsmittel dem entgegenwirken. Die Bewertungen der Ergebniserfassung werden von den Befragten als relevant für die Wahl einer Pflegeeinrichtung eingeschätzt. Die Ergebnisse jedoch können nicht die Grundgesamtheit abbilden, dennoch kommt eine klare Tendenz zum Vorschein, die zur weiteren Erforschung anregt und zahlreiche weitere Forschungsfelder eröffnet. Weiterhin werden Verbesserungsmöglichkeiten, Kritikpunkte und andere relevante Entscheidungsfaktoren zur Wahl einer Pflegeeinrichtung aufgezeigt, diese eröffnen weitere Forschungsfelder. Die Forschungsfrage konnte im Grundsatz für den eingeschränkten Rahmen beantwortet werden, jedoch kann man diese nicht auf die Grundgesamtheit anwenden, es ergeben sich zahlreiche weitere Forschungsfelder.
Hintergrund:
Laut Angaben des Robert Koch Institutes (RKI) kommen im Rettungsdienst im Vergleich zu der Allgemeinbevölkerung depressive Erkrankungen doppelt so häufig vor. (Glösser, 2023) Im Setting Rettungsdienst steigen die psychischen Belastungen und Gefährdungen immer weiter an. Die Einsätze werden länger, die Trainingsanforderungen und Übungen anspruchsvoller, sowie die Verantwortung und der soziale Druck höher. (Poppelreuter, 2019) Deswegen ist ein besseres Verständnis von emotionalen Kompetenzen und mehr Unterstützung von den Rettungswachen Leitern und der Gesellschaft notwendig, um psychische Erkrankungen und die schlechte emotionale Verarbeitung von dramatischen Ereignissen in dem Beruf als Rettungskraft zu minimieren.
Ziel der Bachelorthesis ist es, den Einfluss der emotionalen Kompetenzen auf die Psychische Gesundheit der Rettungskräfte im DRK-Zwickau zu untersuchen. Zusätzlich wird geprüft, ob ein signifikant positiver Zusammenhang zwischen der emotionalen Kompetenz und dem Wohlbefinden der Rettungskräfte besteht. Methodik: Die Untersuchung der psychischen Gesundheit und emotionalen Kompetenz im Rettungsdienst erfolgt im Rahmen der vorliegenden Arbeit im DRK- Zwickau. 38 mögliche zu befragende Rettungskräfte sind involviert in die Online- Umfrage via LimeSurvey. Dabei resultiert ein Rücklauf von 18 vollständig ausgefüllten Fragebögen. Die Onlineumfrage ist angelehnt an den validen Fragebogen des „TEK Multiplikatorenkonzepts im Rettungsdienst“. Der Fragebogen stellt sich zusammen aus dem AWS-Fragebogen, dem UWES-9 Fragebogen, dem SEK-27 Fragebogen, dem MBI-GS-D Fragebogen und dem WHO-5 Fragebogen. Es handelt sich hierbei um eine quantitative Untersuchung und um eine Querschnittsstudie.
Ergebnis:
Das Arbeitspensum und der Zeitmangel, denen die Einsatzkräfte täglich ausgesetzt sind, sowie unzureichende emotionale Kompetenzen haben einen negativen Einfluss auf die psychische Gesundheit der Rettungskräfte im DRK Zwickau. Zudem resultiert, dass eine gegenseitige Beeinflussung von dem Wohlbefinden der Rettungskräfte, der Regulation, ihrer Akzeptanz und der Klarheit stattfindet.
Mit einer zunehmenden sektorenübergreifenden Vernetzung mittels IT gewinnt neben Pflegemanagement, Pflegewissenschaft und Pflegepädagogik ein neues Feld an Bedeutung, der die genannten Bereiche unweigerlich einschließt- die Pflegeinformatik. Bislang wird deren Entstehung in Deutschland wenig verfolgt. Die vorliegende qualitative Studie (n=6) ermöglicht einen ersten kritischen Blick auf die Pflegeinformatik aus arbeitswissenschaftlicher Perspektive. Mit der Untersuchung wird der Fragestellung nachgegangen, welches Gestaltungs- und Innovationspotenzial sich für das Berufsfeld der Pflege ergibt, indem sich Pflegekräfte beruflich an der IT-Entwicklung orientieren. Es sind zumeist EDV-affine und qualifikationsorientierte Pflegende, die aus verschiedenen Gründen Abstand von der Pflegepraxis nehmen. Als Pioniere der Pflegeinformatik agieren sie als Dolmetscher zwischen Pflegepraxis, Pflegemanagement, IT-Bereich und Softwarehersteller. Sie leisten einen ersten Beitrag, die Innovationen in den Krankenhäusern zu etablieren. Derzeit sieht es die Mehrheit in der Untersuchung allerdings nicht prioritär als ihre Aufgabe an, IT-Anwendungen für die Pflege unter Berücksichtigung von Standards einzuführen, anzupassen und weiterzuentwickeln. Das Potenzial, die Pflege unter Einbezug von IT-Strukturen professionalisieren zu können, indem die Berufsgruppe auf einen wissenschaftlich basierten Fundus an Wissen zugreifen kann, findet noch zu wenig Beachtung. Dem wird für eine qualitativ hochwertige und effektive Patientenversorgung lediglich durch eine professionelle Sozialisation im Sinne eines fundierten, eigenständigen Weiterbildungs- und Studienangebotes für Pflegeinformatik begegnet werden können.
Historisch gesehen wurden und werden MmB seit der Römischen Antike bis in die Ge-genwart benachteiligt, weil sie den Vorstellungen der Bevölkerung nicht entsprachen bzw. nicht entsprechen. Vor allem die Zeit des NS- Regimes war prägend für die Ver-gangenheit, da grausame Morde an Menschen mit Behinderung verübt wurden. Ein Meilenstein für die Stärkung der Behindertenrechte wurde zu Beginn des 20. Jh.u. a mit der Verabschiedung des Grundgesetzes, des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes und dem SGB IX sowie der im Jahr 2006 in Kraft getretenen Behindertenrechtskonvention gelegt. In Bezug auf die berufliche Teilhabe wurde vor allem durch das neunte Sozialgesetzbuch und das AGG eine Basis geschaffen, um die Rechte und Pflichten von ANmB zu stärken und zu wahren. Dass diese Problematik Diskrepanzen aufwirft wurde durch eigene Erfahrungen sowie Informationen aus verschiedenen Medien be-legt. Aus diesem Grund wurden die beruflichen Barrieren von Arbeitgeber, Arbeitneh-mer mit Behinderung sowie dritten beteiligten Instanzen in der BA untersucht. Die Basis für die Untersuchung bildete eine ausführliche Literaturrecherche, durch die Recherche konnte der aktuelle Forschungsstand abgebildet und ein geeignetes Erhe-bungsinstrument ausgewählt werden. Aufgrund der Stichprobenauswahl wurden sechs leitfadengestützte Experteninterviews, inklusive Pretest, im Zeitraum vom 26.05.2014 - 19.06.2014 in der Stadt Zwickau durchgeführt. Im Fokus der Befragung standen die Barrieren der Experten sowie die Zusammenarbeit untereinander. Außerdem zählten die Aussagen über die zukünftigen Vorstellungen sowie die Verbesserungsvorschläge der Experten als zentrale Ergebnisse. Die Problematik der Inklusion und der beruflichen Teilhabe war in Zwickau nur vereinzelt präsent und steckt noch in den Kinderschuhen. Im Vordergrund standen zumeist die Barrierefreiheit für Menschen mit Geh- oder Sehbehinderung. Explizit zum Thema berufliche Barrieren von MmB konnten nur vereinzelt Maßnahmen festgestellt werden. Neben dieser Tatsache wurden berufliche Barrieren für AG, ANmB und dritte beteiligte Akteure ermittelt, wobei vor allem die beruflichen Barrieren von dritten Instanzen auf-schlussreich waren und Anlass für einen möglichen Handlungsbedarf gaben. Es wurde festgestellt, dass es ehrenamtliche Experten nicht aus eigener Kraft schaffen, das Thema zukünftig intensiver zu bearbeiten. Deshalb wird empfohlen, dass dritte Instan-zen gemeinsam an der Inklusion von MmB arbeiten und bspw. die berufliche Teilhabe verbessern. Dafür sollen sie ihre langjährigen Erfahrungen nutzen und versuchen, die Kommunalpolitiker von Zwickau verstärkt für die Problematik zu gewinnen. Ein ge-meinsames Projekt wäre zum Beispiel die Schaffung eines Behindertenbeirats oder die Gründung einer Art Netzwerk, in welchen die wichtigsten Mitspieler am Behinderten-markt beteiligt sind. Den Impuls dazu, könnte der Interessenvertreter für AG geben. Dadurch, dass er der Einzige war, der Interesse an den Ergebnissen der BA bekundete und den Vorschlag für ein Netzwerk einbrachte, wurde in dem IV - AG das größte Po-tential gesehen, um das Thema erfolgsversprechend, strukturierter und zielgerichteter zu bearbeiten. Die Stadt Zwickau und die Unternehmen könnten von einem derartigen Projekt profitieren, in dem sie mit dem besonderen sozialen Engagement einen Image-gewinn erfahren und zukünftig ein Vorbild für andere Städte und Kommunen sein könn-ten. Ein letzter Aspekt, der als zukunftsträchtig gesehen wurde, war der Vorschlag, in den Ausschreibungen der Kommunen, bspw. für Bauvorhaben, explizit darauf hinzu-weisen, dass Firmen die MmB bereits beschäftigen oder für eine Bauphase einstellen, bevorzugt den Auftrag bekommen. Insgesamt gesehen nehmen dritte Instanzen eine zentrale Stellung ein. Letztendlich müssen aber AG und ANmB die Initiative und den Willen besitzen, Ideen und Vor-schläge zukünftig gemeinsam mit den Akteuren umzusetzen. Damit kann erreicht wer-den, dass bspw. Lehrer mit Down Syndrom als wertvoll für die Gesellschaft angesehen werden.
Europa wächst zusammen. Dabei leistet sich jedes europäische Land ein eigenes Gesundheitssystem. Gesundheitssysteme als öffentliche Daseinsfürsorge sind unterschiedlicher denn je. Denn die Herstellung von Gesundheit ist im 21 Jahrhunderts aus systemischer Sicht fast nicht zu beschreiben. Allein in der Europäischen Union gibt es 28 verschiedene Methoden Gesundheit zu generien, die Mittel für die Finanzierung von Gesundheitssystemen aufzubringen um diese dann auf 28 unterschiedliche Arten zu distributieren. Aus systemischer Sicht sind dabei Gesundheitssysteme als absolut autonom zu betrachten und sind somit von außen nicht direkt steuerbar. Sie passen sich ihren Gegebenheiten an und funktionieren dabei wie biologische Organismen die versuchen sich zu reproduzieren und zu vergrößern. Der bielefelder Soziologe NiklasLuhmann beschrieb dabei eine Anspruchsinflation im Gesundheitswesen. Dieser These geht diese Arbeit nach und versucht dabei zu analysieren wie sich das Gesundheitssystem von Wirtschaft und Politik irritieren lässt. Dabei ist vorallem die wirtschaftliche Situation der beiden Länder Deutschland und Irland interessant, da diese beispielhaft für den europäischen Integrationswillen und unterschiedlicher wirtschaftlicher Situationen sprechen können. Irland zeigt exemplarisch wie sich ein Gesundheitssystem, dass seine Mittel fast ausschließlich durch Fiskalmittel aufbringt, durch die Suprimekrise 2007 und der daraus resultierenden Finanz- und Fiskalkrise beeinflussen ließ und lässt. Dabei zeigt sich deutlich, dass ein austeritärer Sparkurs auch auf die Gesundheitsausgaben durchlägt und somit nachhaltig die Gesundheitsversorgung beeinflusst.
Die Ursachen für die Entwicklung einer Substanzabhängigkeit sind vielfältig (vgl. Rothenhäusler & Täschner, 2007, S. 271). Diverse Studien zeigten, dass verschiedene soziale Faktoren einen Einfluss auf den Behandlungsabschluss von Alkohol- und Drogenabhängigen hatten. Unter anderem ließen sich dazu das Einkommen, der Bildungsstand, die Erwerbstätigkeit sowie die Wohnsituation aufzählen (vgl. Green et al., 2002, S. 288-293; Baekeland & Lundwall, 1975, S. 763-765; Mertens & Weisner, 2000, S. 1525-1530). Neben diesen Einflussfaktoren waren auch die Substanzabhänigkeitsdiagnose, das Geschlecht sowie die Anzahl vorherigen Behandlungen wesentlich für den ambulanten Therapieabschluss (vgl. Mertens & Weisner, 2000, S. 1525-1530; Braune et al., 2008, S. 220, Brewer et al., 1998, S. 73-87; Wickizer et al., 1994, S. 216-218). Diese Ergebnisse zeigten, dass Einflüsse auf den Behandlungsabschluss existierten. In dieser Arbeit sollten ebenso Einflussfaktoren nachgewiesen werden, sowie Unterschiede innerhalb der hier definierten Untersuchungsgruppen (Diagnose- und Geschlechtergruppen) aufgezeigt werden. Ein weiteres Ziel war zum einen die Identifikation von Unterschieden in den Substanzgruppen (Alkohol, Cannabinoide, Opioide und Stimulanzien) bzw. Geschlechtergruppen. Die Erhebungseinrichtung war die Jugend- und Drogenberatungsstelle (JDB) der Stadt Dresden. Der Untersuchungszeitraum umfasste drei Jahre von 31.12.2009 bis 31.12.2012. Die Datenlage waren Anamnesedaten von betreuten Klienten der JDB, welche durch die Mitarbeiter der JDB im Erhebungssystem easy Bado-K eingegeben wurden. Der Abschluss der Behandlung wurde in einen planmäßigen und unplanmäßigen Behandlungsabschluss eingeteilt und stellte damit den Behandlungserfolg dar. Mit der logistischen Regressionsanalyse wurde die Eintrittswahrscheinlichkeiten (planmäßiger Behandlungsabschluss) von vorab definierten Einflussgrößen bestimmt (vgl. Backhaus et al, 2011, S. 252-266). Die Einflussgrößen waren die unabhängigen Variablen, welche Klienten-, Sucht und soziodemografische Merkmale umfassten. Der Datenüberblick der Variablen war eine deskriptive Auswertung. Bei Männern wurde deutlich, dass der Bezug von Arbeitslosengeld (p<0,05) und bei Frauen das Unterhaltseinkommen sowie ein sonstiges Erwerbseinkommen (p<0,05) einen negativen Einfluss auf den Behandlungserfolg hatte. Somit war für Männer und Frauen ein eigenständiges Erwerbseinkommen bedeutsam. Für Cannabinoidabhängige war das Zusammenleben mit der Familie signifikant (p<0,05) und ein positiver Einfluss auf den regulären Abschluss. Bei Stimulanzienabhängigen waren hingegen andere Faktoren wichtig, wie die berufliche und finanzielle Stabilität. Ferner hatten weibliche alkoholabhängige Klienten eine geringere Wahrscheinlichkeit für einen erfolgreichen Behandlungsabschluss (p<0,05). Für Opioidabhängige war eine vermehrte Anzahl an Betreuungen ein zuverlässiger Einfluss auf den planmäßigen Abschluss. Über die deskriptive Auswertung wurde ermittelt, dass Frauen mehr planmäßige Abschlüsse zu verzeichnen hatten und auch ein wenig jünger als Männer waren. Innerhalb der Diagnosegruppen wurde errechnet, dass Stimulanzien- und Cannabinoidabhängige eine stabilere Wohn- und Bildungssituation aufwiesen. Alkoholkonsumenten hingegen waren sozial instabiler und bildungsschwächer. Für zukünftige und langfristige Erhebungen zum Behandlungserfolg ist eine Katamnese sinnvoll, um prüfen zu können inwiefern die erreichten Abschlussergebnisse auch langfristig bestand haben.
Der theoretische Hintergrund der Balanced Scorecard als strategisches Managementinstrument und - system wird erfasst, einzelne Komponenten allgemein und im Hinblick auf den besonderen Bereich sozialer Organisationen erläutert. Die bekanntesten Modelle (Kaplan&Norton, Horváth&Partner, Friedag&Schmidt) werden aufgezeigt. Es findet eine Einordnung in bestehende Managementttheorien statt. Als Praxisbeispiel wurde eine Heimleitungsscorecard für eine stationäre Altenpflegeeinrichtung erarbeitet. Die Prozessschritte werden hier Schritt für Schritt erläutert. Abschließend resümiert die Verfasserin über Chancen und Risiken des Ansatzes, sowie der allgemeinen Eignung desselben für das Management der stationären Pflege.