1.1 Einführung Die UN-Behindertenrechtskonvention soll behinderten Menschen ermöglichen, sich in den verschiedensten Lebensbereichen barrierefrei bewegen zu können (Bethke et al. 2015). Barrierefreiheit wird wie folgt definiert (Art. 9 Abs. 1 Satz 1, zit. nach Bethke et al. 2015, S. 170 f.):