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Nachdem Diplom-Psychologen den sektoralen Heilpraktiker im Bereich der Psychotherapie erhielten, begehrten Physiotherapeuten dies ebenfalls. Seit dem Jahr 2009 können Physiotherapeuten die Zulassung zum sektoralen Heilpraktiker auf dem Gebiet der Physiotherapie bundesweit beantragen. Die Beantragung ist dabei von verschiedenen Gesetzen und Voraussetzungen geprägt. So ist zum Beispiel eine Kenntnisüberprüfung für die Erteilung der Teilheilpraktiker-Erlaubnis für Physiotherapeuten notwendig. Das Heilpraktikergesetz stellt die rechtliche Grundlage für die Erlaubnis dar und besagt u.a., das die Ausübung einer Erlaubnis bedarf und nach der ersten Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz dabei keinerlei Gefahr für die Volksgesundheit entstehen darf. Um die Patientensicherheit zu wahren ist dafür eine gute Ausbildung von großer Bedeutung. Auch der wirtschaftliche Aspekt ist dabei zu beachten. Durch den Trend zur alternativen Medizin liegt es in der Hand des Bundes solide Voraussetzungen in den Bereichen des Angebots und der Abrechnung der alternativ medizinischen Leistungen zu schaffen. Die veränderte medizinische Berufsstruktur verlangt dabei eine bundesweit eindeutige Rechtssicherheit- und Klarheit auf den Gebieten der Ausbildung, Berufsausführung und Abrechnung.